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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08   

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https://dejure.org/2009,79664
LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08 (https://dejure.org/2009,79664)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - L 1 KR 406/08 (https://dejure.org/2009,79664)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - L 1 KR 406/08 (https://dejure.org/2009,79664)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    In der Sache sei die praktizierte Beziehung, wie sie rechtlich zulässig sei, maßgeblich (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG-Urteile vom 8. August 1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 Seite 14 und vom 8. Dezember 1994, 11 RAr 49/94, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 Seite 45) (so insgesamt weitgehend wörtlich BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 0/04 R - Juris).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Weist eine Tätigkeit Merkmale auf, die sowohl auf Abhängigkeit als auch auf Selbständigkeit hinweisen, so ist entscheidend, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - NJW 1994, 2974, 2975) und der Arbeitsleistung das Gepräge geben (BSG, Beschluss vom 23. Februar 1995 - 12 BK 98/94 -).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG-Urteile vom 8. August 1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 Seite 14 und vom 8. Dezember 1994, 11 RAr 49/94, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 Seite 45) (so insgesamt weitgehend wörtlich BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 0/04 R - Juris).
  • BSG, 23.02.1995 - 12 BK 98/94
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Weist eine Tätigkeit Merkmale auf, die sowohl auf Abhängigkeit als auch auf Selbständigkeit hinweisen, so ist entscheidend, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - NJW 1994, 2974, 2975) und der Arbeitsleistung das Gepräge geben (BSG, Beschluss vom 23. Februar 1995 - 12 BK 98/94 -).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Weist eine Tätigkeit Merkmale auf, die sowohl auf Abhängigkeit als auch auf Selbständigkeit hinweisen, so ist entscheidend, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - NJW 1994, 2974, 2975) und der Arbeitsleistung das Gepräge geben (BSG, Beschluss vom 23. Februar 1995 - 12 BK 98/94 -).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Hiervon ist insbesondere bei demjenigen auszugehen, der - obwohl nicht maßgeblich am Unternehmenskapital beteiligt - aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte des Unternehmens nach eigenem Gutdünken führt (vgl. BSG Urteil vom 8. Dezember 1987 -7 Rar 25/86 BB 1989, 72; Urteil vom 14. Dezember 1999 -B 2 U 48/98 R - USK 9975).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Besondere Umstände, die eine Verwirkung auslösen, liegen vor, wenn der Verpflichtete (hier; die Beigeladenen) in Folge eines bestimmten Verhaltens (Verwirkungsverhalten) berechtigt vertrauen durfte, dass der Berechtigte (hier: die Klägerin) das Recht (hier: Klagerecht mit der möglichen Konsequenz im Falle eines obsiegenden Urteils, Beiträge nachfordern zu können) nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten) dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (so bereits Urteil des Senats vom 17. April 2008 - L 1 KR 356/06 - unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 BSGE 80, 41, Juris-Rdnr. 18 mit weiteren Nachweisen der ständigen Rechtssprechung des BSG).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Es ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich, ob ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Angehörigen ernsthaft und eindeutig gewollt, entsprechend vereinbart und in der Wirklichkeit auch vollzogen wurde (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R - USK 2002 - 42).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2009 - L 1 KR 555/07

    Rentenversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Anfechtung des Bescheides eines

    Dies ist jedenfalls bei der vorliegend gegebenen Fallgestaltung nicht der Fall (im Ergebnis ebenso LSG-Berlin-Brandenburg in ständiger Rechtsprechung, zB 23.7.2009 - L 1 KR 406/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09

    Versicherungspflicht - abhänige Beschäftigung - (Mit-)Unternehmerschaft einer

    Eine gesetzliche Vorschrift (hier: § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG) im Hinblick auf einen Verstoß gegen diesen Grundsatzes nicht anzuwenden, ist jedoch allenfalls in besonderen Ausnahmefällen möglich (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2009, Az.: L 1 KR 406/08, veröffentlicht in Juris; LSG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • SG Berlin, 08.04.2010 - S 36 KR 1107/07

    Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Abgrenzung

    Ganz allgemein kann ein ständiges und bestehendes Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht den Status als abhängig Beschäftigter aufheben (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 - L 1 KR 406/08); Urteil vom 08.01.2010 - L 1 KR 30/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Eine gesetzliche Vorschrift (hier: § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG ) im Hinblick auf einen Verstoß gegen diesen Grundsatzes nicht anzuwenden, ist jedoch allenfalls in besonderen Ausnahmefällen möglich (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2009, Az.: L 1 KR 406/08, veröffentlicht in Juris; LSG Rheinland-Pfalz, aaO.).
  • SG Berlin, 15.02.2016 - S 81 KR 585/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Rentenversicherungsträgers gegen

    Der a .ag, die eine Vielzahl zumeist kleinerer Familienunternehmen in identischer Weise beraten und nahezu wortgleiche Verträge für diese entwickelt hat (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 28. Mai 2015 zu den Verfahren S 81 KR 578/15 u.a. sowie die Vielzahl beim Sozialgericht Berlin und beim LSG Berlin-Brandenburg noch anhängiger gleichgelagerter Parallelverfahren), wie auch der beklagten Krankenkasse als Einzugsstelle, muss nach der im Zeitpunkt der Beratung und Antragstellung bei der Beklagten aufgrund der umfangreichen veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Familienangehörigen (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - zuvor etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteile bzw. Beschlüsse vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08 - vom 23. Juli 2009 - L 1 KR 406/08 - vom 23. August 2010 - L 1 KR 177/08 - vom 24. August 2010 - L 1 KR 140/10 - vom 12. November 2010 - L 1 KR 293/08 - und vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 259/09 - Hessisches LSG, Urteil vom 18. November 2010 - L 1 KR 346/09 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2011 - L 1 KR 145/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. August 2010 - L 5 KR 61/09 - jeweils zitiert nach juris) einerseits klar gewesen sein, dass in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Lebensgefährtin des Inhabers eines Einzelunternehmens aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einem monatlichen Festgehalt, von dem Lohnsteuern abgeführt werden und das im Unternehmen als Betriebsausgabe verbucht wird, im Unternehmen tätig ist, ungeachtet der aus der engen persönlichen Beziehungen resultierenden Besonderheiten des Tätigkeitsverhältnisses die Feststellung des Nichtbestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses durch die Krankenkasse als Einzugsstelle im Falle einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand haben würde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 1 KR 44/10

    Drittanfechtungsklage - Vertrauensschutz - Verwirkung

    Von Bestandskraft wäre allerdings auszugehen, wenn die Klägerin ihr Klagerecht verwirkt hätte und diese als unzulässig zurückzuweisen wäre (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Urteil vom 23. Juli 2009 (- L 1 KR 406/08 - juris).
  • SG Berlin, 29.01.2013 - S 89 KR 1834/07

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Besondere Umstände, die eine Verwirkung auslösen, liegen vor, wenn der Verpflichtete (hier: die Beigeladenen) in Folge eines bestimmten Verhaltens (Verwirkungsverhalten) berechtigt darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte (hier: die Klägerin) das Recht (hier: Klagerecht mit der möglichen Konsequenz im Falle eines obsiegenden Urteils, Beiträge nachfordern zu können) nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unmittelbarer Nachteil entstehen würde (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2009 - L 1 KR 406/08 -, juris unter Bezugnahme auf die st. Rspr. des BSG).
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